Kloster Triefenstein

Hausordnung und AGBs

Hausordnung

Stand: 01.01.2026

Im Kloster Triefenstein kommen viele Menschen zusammen, um zur Ruhe zu finden, Gemeinschaft zu erleben oder an Angeboten teilzunehmen. Damit dieses Miteinander gelingen kann, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.

1. Charakter des Hauses

Das Kloster ist ein geistlich geprägter Ort. Wir laden Sie ein, den besonderen Rhythmus von Gebet, Stille und Gemeinschaft wahrzunehmen und mitzutragen. Bitte begegnen Sie anderen Gästen, Mitarbeitenden und der Hausgemeinschaft mit Respekt und Rücksicht.

2. Ruhezeiten

Damit alle Menschen die Möglichkeit zur Erholung haben, gelten im gesamten Haus Ruhezeiten von 23:00 bis 07:00 Uhr. Bitte vermeiden Sie in dieser Zeit laute Gespräche, Musik oder andere störende Aktivitäten in Fluren, Zimmern und Außenbereichen.

3. Sakrale Räume

Unsere Kirche, Kapellen und Orte des Gebets stehen als Räume der Stille zur Verfügung. Wir bitten Sie,

  • diese Räume nicht für private Gespräche, Essen, Getränke oder laute Mediennutzung zu verwenden,
  • und sie mit Achtsamkeit zu nutzen.

4. Umgang mit Alkohol

Das Kloster schenkt keinen Alkohol aus. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen im privaten Rahmen in Gästezimmern und Gruppenräumen konsumiert werden. Bitte achten Sie darauf,

  • alkoholische Getränke nicht unbeaufsichtigt in allgemein zugänglichen Bereichen stehenzulassen und
  • sie so aufzubewahren, dass Kinder und Schutzbefohlene keinen Zugriff darauf haben.
  • Ihr Leergut wieder mitzunehmen.

In sakralen Räumen und in Fluren ist der Alkoholkonsum nicht vorgesehen. In Außenbereichen, im Speisesaal und in der Cafeteria sowie in anderen öffentlichen Bereichen bedarf es der Genehmigung durch die Leitung des Klosters.

5. Rauchen und offenes Feuer

Das gesamte Gebäude ist rauchfrei. Rauchen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten im Außenbereich erlaubt, an denen sich auch Aschenbecher befinden. Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Kerzen, Kochplatten, Wasserkochern und offenem Feuer in den Zimmern nicht gestattet. Wenn Sie im Gruppenraum oder in einem Sakralraum Kerzen anzünden, verwenden Sie bitte feuerfeste Unterlagen und löschen Sie die Kerzen beim Verlassen des Raums.

6. Mediennutzung

Wir möchten einen Ort bieten, an dem innere Ruhe möglich ist. Bitte verwenden Sie Mobiltelefone, Tablets und andere Geräte bewusst und verzichten Sie in öffentlichen Bereichen auf lautes Abspielen von Medien. Im Speisesaal während der Mahlzeiten und in sakralen Räumen bitten wir, elektronische Geräte grundsätzlich stummzuschalten bzw. nicht zu benutzen und für Telefonate den Raum zu verlassen.

7. Sauberkeit und Umgang mit Räumen

Unsere Zimmer und Gemeinschaftsbereiche sollen für alle angenehm nutzbar sein. Bitte gehen Sie sorgfältig mit Mobiliar, Materialien und technischen Geräten um und melden Sie Schäden zeitnah an der Rezeption. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Räume so verlassen, dass sich auch andere Gäste darin wohlfühlen.

8. Kinder und Schutzkonzept

Kinder sind bei uns willkommen. Sie unterliegen während des gesamten Aufenthalts der Aufsicht ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder Gruppenleitung. Das Kloster verfügt über ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, das für alle Menschen auf dem Gelände gilt. Es dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders vulnerablen Personen. Bei Fragen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an: intervention@kloster-triefenstein.de

9. Tiere

Haustiere können wir aus organisatorischen Gründen nicht aufnehmen. Assistenzhunde sind willkommen, müssen jedoch vorab angemeldet werden.

10. Brandschutz und Sicherheit

Fluchtwege, Türen und Treppenhäuser müssen jederzeit freigehalten werden. Bitte beachten Sie die gekennzeichneten Rettungswege vor Ort. Im Notfall folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeitenden.

11. Außengelände und Fahrzeuge

Das Gelände des Klosters steht Gästen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Wege und Außenbereiche rücksichtsvoll und achten Sie auf Kinder, Fußgänger und andere Gruppen. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bringen Sie Ihr Auto daher bitte auf den Gästeparkplatz, nachdem Sie ihr Gepäck ausgeladen haben. Für Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

12. Hausrecht

Das Hausrecht liegt beim Kloster Triefenstein. Wir behalten uns vor, Personen, die der Hausordnung oder den Anweisungen des Personals wiederholt zuwiderhandeln oder den ordnungsgemäßen Betrieb gefährden, vom Aufenthalt auszuschließen.

Zum Schluss

Diese Hausordnung soll nicht einengen, sondern helfen, dass Triefenstein ein Ort bleibt, an dem Menschen aufatmen, Vertrauen gewinnen und gemeinsam unterwegs sein können.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen eine gesegnete Zeit im Kloster Triefenstein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2026

1. Geltungsbereich

Das Kloster Triefenstein ist ein Ort der Gastfreundschaft, an dem Menschen zur Ruhe kommen, Gemeinschaft erleben und geistlich auftanken können. Dies ermöglichen wir durch unsere Seminare, Tagesveranstaltungen, Gruppenaufenthalte sowie geistliche Kurse inkl. Übernachtungen und Verpflegung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen – als Einzelgast, Gruppe oder Teilnehmende unserer Hausangebote – und dem Christusträger Kloster Triefenstein e.V. (nachfolgend: „Kloster“). Sie gelten ebenso für die Nutzung unserer Tagungs-, Seminar- und Gruppenräume. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Eine Anfrage an unser Haus stellt zunächst keine verbindliche Buchung dar. Erst wenn wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post übermitteln, kommt der Vertrag zustande. Mit dieser Bestätigung sichern wir Ihnen die vereinbarten Leistungen zu, wie etwa Unterkunft, Mahlzeiten oder die Nutzung von Räumen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass Änderungen oder Ergänzungen Ihrer Buchung ausschließlich in Textform möglich sind. Damit schaffen wir eine klare Grundlage, um Ihren Aufenthalt verlässlich planen und durchführen zu können.

3. Teilnehmerzahlen bei Gruppen

Für Gruppenaufenthalte benötigen wir bereits bei der Buchung eine Schätzung Ihrer Gruppengröße, um Zimmer, Raumnutzung und Personal gut planen zu können. Spätestens drei Monate vor Ihrer Anreise teilen Sie uns schriftlich die verbindliche Anzahl an Teilnehmenden mit. Anschließende Abweichungen bis einen Tag vor Anreise von bis zu 10 % von der gemeldeten Personenzahl sind kostenfrei möglich. Sollten darüber hinaus Personen absagen, müssen wir die entsprechenden Kosten gemäß unserer Stornobedingungen berechnen. Sollten kurzfristig zusätzliche Personen teilnehmen wollen, prüfen wir gerne die Verfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch auf Nachmeldungen besteht jedoch nicht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Übernachtungen, Mahlzeiten, Raum- und Kursangebote richten sich nach unseren jeweils gültigen Preislisten. Diese erhalten Sie bei der Buchung. Die allgemeine Preisliste können sie jederzeit auf unserer Website einsehen.

Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Aufenthalten oder größeren Gruppen behalten wir uns vor, Zwischenrechnungen zu erstellen. Damit möchten wir Ihnen und uns eine transparente und verlässliche Abwicklung ermöglichen. Sollte zwischen Buchung und Aufenthalt ein längerer Zeitraum liegen, kann es in Einzelfällen zu Preisänderungen kommen. Steigt der Preis um mehr als fünf Prozent, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

5. Stornierung und Rücktritt

Wir wissen, dass sich Pläne ändern können. Damit solche Entwicklungen für alle Beteiligten fair und transparent bleiben, gelten ab dem 01. Januar 2026 folgende verbindliche Stornobedingungen.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung haben Sie vier Wochen Zeit, Ihre Entscheidung zu überdenken. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Buchung ohne Angabe von Gründen vollständig und kostenfrei stornieren. Dieses Recht besteht nicht bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt erfolgen.

5.1 Grundgebühr bei vollständiger Stornierung

Wird Ihre Buchung nach Ablauf der kostenlosen Rücktrittsfrist vollständig storniert, berechnen wir für den bereits entstandenen Verwaltungsaufwand folgende pauschale Gebühr:

200 € für Gruppen, 50 € für Einzelgäste und Teilnehmende unserer Hausangebote (HAT).

5.2 Staffelung der Stornierungskosten

Je näher Ihr Anreisetermin rückt, desto fester rechnen wir mit Ihrem Aufenthalt. Daher berechnen wir bei vollständiger Absage bis zu 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt folgende Stornokosten:

  • Zwischen Buchung und 9 Monaten vor Anreise: 200 € bei Gruppenbuchungen, 50 € bei Buchungen von Einzelgästen und Teilnehmenden unserer Hausangebote
  • Zwischen 9 und 3 Monaten vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises

5.3 Festlegung der Gruppengröße

Spätestens drei Monate vor Anreise benötigen wir eine verbindliche Teilnehmerzahl.

  • Eine anschließende Abweichung bis 24 Stunden vor Anreise von bis zu 10 % ist kostenfrei möglich.
  • Darüberhinausgehende Absagen werden mit 50 % des Rechnungsbetrages pro fehlende Person berechnet.

5.4 Kurzfristige Stornierungen

Für kurzfristige Absagen einzelner Personen oder ganzer Gruppen gelten folgende Regelungen:

  • 3 Monate bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Rechnungsbetrages
  • 14 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 70 % des Rechnungsbetrages
  • weniger als 24 Stunden vor Anreise oder Nichtanreise: 100 % des Rechnungsbetrages.

5.5 Fairnessregel

Wir legen Wert auf Transparenz und Fairness. Wenn Sie nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, erstatten wir Ihnen die entsprechende Differenz. Die pauschale Bearbeitungsgebühr bleibt davon unberührt.

6. Rücktritt durch das Kloster

In seltenen Fällen kann es notwendig werden, dass wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn der Aufenthalt durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen verhindert wird, Sicherheitsrisiken bestehen oder der Zweck Ihres Aufenthaltes dem geistlichen Charakter oder den Werten des Klosters widerspricht. In diesen Fällen erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.

7. Zimmerbereitstellung und -rückgabe

Ihre Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir um Räumung bis 10:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 14:00 Uhr. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. Nutzung von Räumen

Die gebuchten Seminar- und Gruppenräume können während der vereinbarten Zeit genutzt werden. Sollten Sie zusätzlich technische Geräte oder spezielles Material benötigen, informieren Sie uns bitte im Vorfeld, damit wir die Voraussetzungen schaffen können.

9. Hausordnung

Für einen geordneten und angenehmen Aufenthalt gilt im Kloster Triefenstein eine Hausordnung. Sie konkretisiert den Umgang miteinander, die Nutzung der Räume, den Schutz des geistlichen Charakters des Hauses sowie sicherheitsrelevante Vorgaben. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und wird allen Gästen mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Anreise erkennen Sie deren Geltung an.

Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier und ergänzend

  • als Anhang zu Ihrer Buchungsbestätigung,
  • vor Ort im Eingangsbereich.

10. Präventionsordnung und Schutzkonzept

Der Lebensort Kloster Triefenstein soll für alle Menschen ein sicherer Raum sein. Aus diesem Grund gilt an diesem Ort ein verbindliches Schutzkonzept zur Prävention von Grenzverletzungen, Missbrauch und sexualisierter Gewalt. Dieses Schutzkonzept umfasst sämtliche Bereiche des Lebensortes – einschließlich des Umgangs mit unseren Gästen, Gruppen, Mitarbeitenden und ehrenamtlich Mitwirkenden.

Wir ermutigen Gruppenleitungen, den Schutz ihrer Teilnehmenden im Blick zu behalten und sie auf einen achtsamen und respektvollen Umgang im Sinne der Prävention hinzuweisen. Bei Fragen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unser Interventionsteam wenden: intervention@kloster-triefenstein.de

Weitere Informationen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung bzw. halten wir diese auf unserer Website bereit.

11. Haustiere

Haustiere können wir grundsätzlich nicht aufnehmen. Assistenzhunde sind willkommen, müssen jedoch vorab angemeldet werden. Für durch Tiere verursachte Schäden haftet der Halter.

12. Haftung

Wir gestalten den Aufenthalt unserer Gäste so sicher wie möglich. Dennoch können wir nicht jede denkbare Situation beeinflussen. Das Kloster Triefenstein haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder auf der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist.

Für mitgebrachte Wertgegenstände, Geldbörsen, technische Geräte oder Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung. Bitte bewahren Sie persönliche Gegenstände sorgfältig auf. Zurückgelassene Gegenstände senden wir Ihnen auf Wunsch zurück; der Versand erfolgt auf Ihre Kosten und Ihr Risiko.

13. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten nutzen wir zur Vertragsabwicklung und zur Durchführung Ihres Aufenthaltes. Wir behandeln diese Daten entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

14. Foto- und Filmaufnahmen

Im Rahmen Ihres Aufenthalts können Fotos entstehen, auf denen Sie zu sehen sind. Eine Veröffentlichung von Bildern in Print- oder Online-Medien erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

15. Hausrecht

Das Hausrecht liegt beim Kloster Triefenstein. Dies bedeutet, dass wir die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Aufenthaltes und für die Sicherheit auf dem Gelände tragen.

Bei Gruppen wird das Hausrecht – für die Dauer des Aufenthalts – im organisatorischen Bereich an die Gruppenleitung übertragen. Die Gruppenleitung ist verpflichtet die Hausordnung an die Teilnehmenden weiterzugeben und für deren Einhaltung zu sorgen. Die Leitung des Klosters ist berechtigt, Personen, die der Hausordnung oder den Anweisungen des Personals nicht folgen, vom Aufenthalt auszuschließen.

16. Übernachten in Fahrzeugen oder Zelten

Das Übernachten in privaten Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Zelten auf dem Gelände des Klosters ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung erlaubt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Christusträger Kloster Triefenstein e.V. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

Haben Sie noch zusätzliche Fragen?

+49 9395 777110
gaeste@kloster-triefenstein.de